Florian Stoll berät in sämtlichen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes und des Vertriebsrechts. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen das Marken-, Wettbewerbs- und Designrecht.
In diesen Gebieten vertritt er eine Vielzahl von international operierenden Marken- und Luxusartikelhersteller, die er u.a. bei Produkteinführungen, Marketingaktionen und werberechtlichen Aspekten berät. Nach Ausbildung und Referendariat, welches er unter anderem beim deutschen Konsulat in Mailand und einer internationalen Großkanzlei mit Schwerpunkt Kartellrecht in Hamburg absolvierte, arbeitete Florian Stoll parallel zur Promotion im Zivilverfahrensrecht, die er 2015 abschloss, als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der internationalen Kanzlei Hogan Lovells im Patentrecht. Von 2015 bis 2018 war Florian Stoll dann als Rechtsanwalt bei Hogan Lovells in der Praxisgruppe IP/Media/Technology mit Schwerpunkt im Markenrecht tätig. Florian Stoll publiziert regelmäßig in juristischen Fachzeitschriften wie der GRUR-Prax und ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtschutz und Urheberrecht (GRUR). Seit Mai 2018 ist Florian Stoll als Rechtsanwalt für KNPZ tätig.
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