Nikolaus Schmidt-Hamkens berät in sämtlichen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen das Marken-, Wettbewerbs- und Designrecht.
Er berät international agierende Unternehmen bei der rechtlichen Koordinierung länderübergreifender Produkteinführungen, Marketing- und Werbeaktionen sowie der Wahrung ihrer gewerblichen Schutzrechte. Hierbei übernimmt er sowohl die außergerichtliche Beratung als auch die gerichtliche Vertretung seiner Mandanten.
Im Rahmen seines Studiums an der Bucerius Law School in Hamburg belegte er den Schwerpunkt für Internationales Privat- und Handelsrecht und Rechtsvergleichung. Vor Beginn des Referendariats am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter für die Kanzlei Latham & Watkins tätig. Im Anschluss an das Referendariat war Nikolaus Schmidt-Hamkens als Rechtsanwalt bei Orrick, Herrington & Sutcliffe im Bereich Corporate und M&A tätig.
Nikolaus Schmidt-Hamkens ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtschutz und Urheberrecht (GRUR). Seit Februar 2021 ist Nikolaus Schmidt-Hamkens als Rechtsanwalt für KNPZ tätig.
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