Schwerpunkte der Arbeit von Jan-Michael Grages sind die rechtssichere Umsetzung digitaler und KI-basierter Geschäftsmodelle sowie die Gestaltung komplexer Verträge. Er ist erfahren in der datenschutzrechtlichen Beratung im Konzernkontext und der Durchführung von Investigations. Daneben begleitet er häufig Transaktionen und Carve-outs. Zudem setzt er die Rechte seiner Mandanten gerichtlich und außergerichtlich durch.
Über besondere Branchenexpertise verfügt er in den Bereichen Automotive/Smart Mobility, Softwarelizenzierung/OSS, E-/M-Commerce und Technologietransfer. Seine Tätigkeit ist international ausgerichtet.
Das Handelsblatt listet Jan-Michael Grages in den Bereichen IT-Recht, Datenschutzrecht und gewerblicher Rechtsschutz als einen von „Deutschlands besten Anwälten“. Er publiziert und referiert regelmäßig zu Fragen aus den genannten Rechtsbereichen und ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik. Er spricht Deutsch, Englisch und Französisch.
Sein Studium absolvierte er in Hamburg und Aix-en-Provence. Am Institut für Rechtsinformatik in Hannover promovierte er zu einem urheber- und lizenzrechtlichen Thema („Verwaiste Werke“, Fakultätspreis der Leibniz Universität). Er absolvierte sein Referendariat beim Hanseatischen Oberlandesgericht und war für Google und den Norddeutschen Rundfunk tätig. Daneben arbeitete er für die Deutsche Vertretung bei den Vereinten Nationen in New York sowie für Freshfields.
Deutsch
Englisch
Französisch
Tagesseminar "KI im Unternehmen", https://www.ruw-fachkonferenzen.de/veranstaltung/ki-im-unternehmen/
Datenschutzkonferenz 2024, https://www.ruw-fachkonferenzen.de/veranstaltung/datenschutzkonferenz-2024/
Tagesseminar "Datenschutz bei internen Ermittlungen", https://www.ruw-fachkonferenzen.de/veranstaltung/datenschutz-bei-internen-ermittlungen/
Kommentierung der LGPL, in: Schuster/Grützmacher, IT-Recht Kommentar, Otto Schmidt Verlag 2024 (2. Auflage)
Grages/Strassemeyer, Unternehmenshaftung unter der DSGVO nach “Deutsche Wohnen“ – Verschuldenshaftung ohne Zurechnungserfordernis, CR 2024, 10-18
Grages/Strassemeyer, Unternehmen haften als Verantwortliche grundsätzlich direkt, RDi 2024, 229-231
Kommentierung diverser Regelungsbereiche, z.B. Benachrichtigungspflichten nach Datenschutzvorfällen, in: Plath, Kommentar zu DSGVO, BDSG und TTDSG, Otto Schmidt Verlag 2023 (4. Auflage)
Grages, Datenschutz bei internen Ermittlungen: Herausforderungen beim Zugriff auf E-Mails und andere Daten, DSB 2023, 86-89
Kommentierung der urheberrechtlichen Regelungen zur Informationsfreiheit, in: Bisges, Handbuch Urheberrecht, Erich Schmidt Verlag 2023 (2. Auflage)
Grages, Rechtfertigung und Zweckänderung im Spannungsverhältnis von DSGVO und TTDSG, CR 2021, 834-840
Grages, Risikosteuerung durch vertragliche Haftungsregelungen, DSB 2020, 168-170
Grages, Neue Standarddatenschutzklauseln: Praktikable Lösung für Drittlandtransfers nach Schrems II?, DSB 2020, 304-308
Grages, Haftung und Innenausgleich in Datenschutzverträgen, CR 2020, 232-239
Grages, Recht auf Vergessenwerden: Der BGH schärft die Konturen, K&R 2020, 726-731
Grages/Neben, Medienfreiheit vs. Datenschutzgarantien, K&R 2019, 300-303
Plath/Grages, "Let's Stay inTouch" - Direktwerbung unter der DSGVO, CR 2018, 770-782
Grages/Plath, Black Box statt Big Brother: Datenschutzkonforme Videoüberwachung unter BDSG und DSGVO, CR 2017, 791-797
Grages, Verwaiste Werke - Lizenzierung in Abwesenheit des Rechtsinhabers, Mohr Siebeck 2013
Dieselhorst/Grages, Der Onlineshop-Betreiber als Handelsvertreter?, MMR 2011, 368-371